Datenschutz

Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist es, den Einzelnen vor einer Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu schützen ("Recht auf informationelle Selbstbestimmung"):

§ 3 Abs. 1 BDSG:

"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."

Das BDSG legt den verantwortlichen Stellen umfassende Informations- und Transparenzpflichten auf. Unternehmen haben sich demnach an den datenschutzrechtlichen Vorgaben des BDSG zu orientieren.